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   OLG Schleswig, 22.08.1997 - 10 UF 187/96   

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https://dejure.org/1997,14777
OLG Schleswig, 22.08.1997 - 10 UF 187/96 (https://dejure.org/1997,14777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.08.1997 - 10 UF 187/96 (https://dejure.org/1997,14777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. August 1997 - 10 UF 187/96 (https://dejure.org/1997,14777)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.07.1998 - XII ZB 181/97

    Vergütung für Betreuungstätigkeit - Bemessung des Stundensatzes für einen

    Das entspreche der von dem vorlegenden Oberlandesgericht bereits in seinen Entscheidungen vom 1. August 1994 (FamRZ 1995, 46) und vom 12. Juni 1996 (OLG-Report 1997, 355) vertretenen Auffassung.

    Das Oberlandesgericht führt aus, es wolle verbindlich entscheiden, daß es bei der Bestimmung des Stundensatzes keine Rolle spiele, wie lange und bei welchen Arbeitsschritten die besonderen Fachkenntnisse des Betreuers tatsächlich Anwendung gefunden hätten, "wenn bei der Bestellung zum Betreuer solche Fachkenntnisse für erforderlich gehalten werden durften." Zur Erläuterung dieser die Vorlagefrage darstellenden Rechtsansicht verweist es ausdrücklich auf zwei frühere Entscheidungen, und zwar auf seine Beschlüsse vom 1. August 1994 (FamRZ 1995, 46) und vom 12. Juni 1996 (OLG-Report 1997, 355).

  • OLG Schleswig, 17.11.1997 - 2 W 40/97
    Er hat in seinen Entscheidungen über die Bemessung der Vergütung für einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer vom 1.8.1994 (FamRZ 1995, 46) und vom 12.6.1996 (OLG-Report 1997, 355) vielmehr die Auffassung vertreten, daß es keine Rolle spiele, wie lange und bei welchen Arbeitsschritten die Fachkenntnisse des Rechtsanwalts tatsächlich Verwendung gefunden haben, wenn bei der Bestellung zum Betreuer solche Fachkenntnisse für erforderlich gehalten werden durften.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.1998 - 4 W 31/98
    Abzustellen ist in diesem Zusammenhang nicht auf die konkret entstehenden Bürokosten des Betreuers, sondern auf die Kosten, die Berufsbetreuer üblicherweise für ein Büro mittleren Zuschnitts aufwenden (BayObLG FamRZ 1995, 692; OLG Schleswig, OLG-Report 1997 355, 356).
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